Fachlagerist/in
Bei der zweijährigen Ausbildung handelt es sich um einen IHK-Abschluss, der aus der Ausbildungs-
verordnung der Fachkraft für Lagerwirtschaft und des Handelsfachpackers entwickelt wurde. Die neue
Verordnung ist seit 01. August 2004 in Kraft, wurde an die Erfordernisse aller Branchen angepasst
und die Qualifikationsanforderungen mit denen des Ausbildungsberufes Fachkraft für Lagerlogistik
abgestimmt. Bei beiden Berufen gibt es umfangreiche Übereinstimmungen in den operativen Berei-
chen.
Auf Grund der weitreichenden Übereinstimmung der Qualifikationsanforderungen der ersten beiden
Ausbildungsjahre kann die Ausbildung des 2-jährigen Ausbildungsberufes Fachlagerist/Fachlageristin
nach den Vorschriften für das 3. Ausbildungsjahr des ebenfalls neugeordneten Ausbildungsberufes
Fachkraft für Lagerlogistik fortgesetzt werden. Fachlagerist/Fachlageristin sind in Industrie-, Handels-
und Speditionsbetrieben sowie bei weiteren logistischen Dienstleistern tätig. Ihre Arbeitsaufgaben
umfassen Tätigkeiten im Rahmen des Güterumschlags und der Güterlagerung.
Fachkraft für Lagerlogistik
Die dreijährige Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik, die ebenfalls seit 01. August 2004 in Kraft ist,
erweitert den zweijährigen Abschluss des Fachlageristen. Die während der Evaluation ermittelten not-
wendigen Qualifizierungen flossen in den neuen Ausbildungsgang mit ein. Um den Schwerpunkt der
Prozessorientierung zu verdeutlichen, wurde der Logistikbegriff mit in die Berufsbezeichnung übernom-
men. Neue Schwerpunkte sind jetzt der kaufmännische, sowie der dispositive Bereich. Neue Anforder-
ungen in den Fach- und Schlüsselqualifikationen, wie Teamarbeit, Kundenorientierung, Fremdsprachen-
kenntnisse und Rechnungswesen, sind in die Ausbildungsverordnung aufgenommen worden.